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Novelle Tiertransportgesetz: Einstellkälber müssen 3 Wochen alt sein

01.09.2022 00:00

Mit 1. September 2022 tritt das neue Tiertransportgesetz in Kraft, das unter anderem das Mindestalter der Einstellkälber regelt.

Es betrifft alle Einstellkälber, die exportiert oder in ein anderes Bundesland über 100 km verbracht werden.

Die Rinderzucht Tirol kann nur mehr Kälber übernehmen, die das Mindestalter von 21 Tagen haben, da der Tiroler Markt zu klein für das große Angebot an Einstellkälbern ist.

Für Kälber, die innerhalb eines Bundeslandes verbracht werden (von Bauer zu Bauer, Mutterkuhersatzkälber usw.), gilt diese Regelung nicht.

 

Bitte beachten: Ab Montag, den 05.09.2022 werden an unseren Sammelstellen nur mehr Kälber ab einem Alter von 3 Wochen (21 Tagen) übernommen.

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