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Probenahme für die SNP-Typisierung

25.05.2023 13:00

Generhaltungsprogramme 2023 – 2027 – NEU mit SNP-Typisierung

Im Rahmen der neuen Programmerstellung für die GAP 2023 bis 2027 konnte für die Generhaltungsrassen unter dem Dach der Rinderzucht Tirol – Grauvieh, Original Braunvieh, Sprinzen und Tuxer - ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis erreicht werden. Damit wurde eine Basis geschaffen werden, um die Rassen erfolgreich weiter zu entwickeln.

Grundsätzlich sind folgende Eckpfeiler im neuen Programm wirksam. Neben dem Erhalt der Prämie als gefährdete Rinderrasse gibt es noch einen Zuschlag für ein besonderes Generhaltungsprogramm in Höhe von 20 € und für Kühe unter Milchleistungskontrolle einen Zuschlag von zusätzlich noch 80 €.

Damit gelten folgende Prämiensätze ab 2023:

 

Kuh unter FLK

Kuh unter MLK

Zuchtstiere

Grauvieh

230 €

310 €

440 €

Original Braunvieh, Sprinzen und Tux-Zillertaler

330 €

410 €

640 €

Mit der Neugestaltung des Fördervolumens werden in den kommenden fünf Jahren rund 13 Millionen € an die 2.100 Betriebe in der Rinderzucht Tirol ausbezahlt.

Neue Herausforderung SNP-Typisierung

Mit dem Zuschlag von 20 € jährlich (entspricht 100 € in der 5-jährigen Förderperiode) für das besondere Generhaltungsprogramm ist auch die SNP-Typisierung zur Abstammungsüberprüfung vorgeschrieben. Folgende Punkte sind hier zu beachten:

  • Für ab 1.1.2023 eingetragene Zuchtstiere ist eine SNP-Typisierung und eine beidseitige Abstammungsüberprüfung notwendig. Für Zuchtstiere ab 1.1.2024 geboren ist die Abstammungsüberprüfung ausnahmslos nur mehr beidseitig über SNP möglich - d. h. der Stier muss SNP-typisiert werden mit Nachweis der väterlichen und mütterlichen Abstammung mittels SNP. Deshalb unbedingt beachten, dass neben den Stiervätern auch die Stiermütter SNP-typisiert werden, ansonsten müssen Stiere aus der Zucht ausgeschlossen werden.
  • Bei den weiblichen Tieren ist eine Nachtypisierung der bis 31.12.2022 geborenen Tiere mittels SNP nicht notwendig.
  • Für weibliche Tiere, die ab 1.1.2023 geboren sind, ist dann die SNP-Typisierung vorgeschrieben, sofern sie für die Förderung geplant sind. Eine Abstammungsüberprüfung dieser Tiere erfolgt väterlicherseits mittels SNP-Analyse und mütterlicherseits nach Möglichkeit bei Vorliegen einer SNP-Typisierung der Mutter.

Tiere, die nicht in die Förderung kommen, benötigen keine SNP-Typisierung.

Vorgehensweise SNP-Typisierung – Zangen notwendig

Die SNP-Typisierung kann nur mit einer Ohrmarkenstanze und Zange durchgeführt werden. Als Zange kann hier die in Tirol lange in Einsatz gewesene BVD-Zange verwendet werden. Wer eine Zange noch braucht, kann diese auf www.rinderzucht.tirol im Produktshop zum Preis von 30 € bestellen.

Ohrmarkenlogistik - Beschaffung

Eine besondere Aufgabe ist die Ohrmarkenlogistik. Dazu bieten wir folgende Möglichkeiten der Ohrmarkenbeschaffung an:

  • Die Ohrmarken können bei den Versteigerungen in Imst und Rotholz bzw. in der Zentrale in Innsbruck kostenlos abgeholt werden.
  • Falls jemand die Ohrmarken per Post zugesendet haben möchte, so werden diese kostenpflichtig zum Preis von 5 € versendet. Achtung: Die Bestellung der Ohrmarken ist ausnahmslos über die neue Rinderzucht App möglich. Die App kann einfach in wenigen Sekunden auf Google Play oder Play Store unter dem Suchbegriff „rzapp“ geladen werden.
  • Die Kosten für die SNP-Typisierung betragen 49 € je Probe.

Probenziehung durch Tierbesitzer

Die Probenziehung mit –versand und Eingabe im Genomikportal muss grundsätzlich von den Tierbesitzern selbst durchgeführt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Betriebe – rund 2.100 (entspricht rund 1/3 der Mitgliedsbetriebe) – ist eine Probenahme durch unsere Mitarbeiter nicht möglich.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Wir empfehlen eine Probennahme ehestens durchzuführen, um ev. Abstammungsprobleme in der züchterischen Auswahl eines Tieres noch berücksichtigen zu können.
  • Nach Ziehung der Probe(n) muss die Probe im Genomikportal eingeben werden. Einfach beim Tier (Tiernummer) die Probennummer ATZD…… auf dem Probenbehälter ergänzen und im Feld Projekt „Abstammungsüberprüfung“ anklicken. Mit „Antrag prüfen“ und „Antrag kostenpflichtig senden“ wird die Probenverarbeitung abgeschlossen. Dazu müssen – ausgenommen Feld „FoKUHS-Eignung“ - alle Felder grün hinterlegt sein, damit der Antrag ordnungsgemäß eingebracht werden kann. Der Stand zur Probe kann dann ständig verfolgt werden bis hin zur ordnungsgemäßen Genehmigung. Das Genomikportal kann unter Google mit dem Suchbegriff „Genomik Portal“ geöffnet werden oder mit folgendem Link direkt angewählt werden - https://rdvweb.rdv.at/ords/f?p=genomik-portal
  • Die Zugangsdaten für das Genomikportal sind jene vom „RDV Mobil“ (Handy LKV App). Jene Betriebe, die noch keinen Zugang besitzen oder das Passwort nicht mehr gültig ist, müssen sich beim zuständigen Landeskontrollverband freischalten lassen.
  • Die Proben müssen per Post an folgende Adresse gesendet werden:

    AIT Tulln
    H. DI. Michael Stierschneider
    UFT, Konrad-Lorenz-Straße 24
    3430 Tulln


Achtung: Die Probeneingabe durch den Tierbesitzer im Genomikportal muss unbedingt vor Posteingang im AIT Tulln erfolgt sein. Bitte Polster- oder Kartonkuvert verwenden, damit keine Schäden oder Verluste auftreten. Überstehende Haare bei den Proben entfernen, ansonsten gibt es Probleme bei der Analyse.

  • Zur korrekten Probenziehung und Verarbeitung gibt es auf dem Youtube-Kanal der Rinderzucht Austria zwei Erklärvideos zur richtigen Vorgehensweise im Genomikportal und beim Ziehen der Proben.

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